Praxissemester
Bachelor-Studiengang Tourismus Management
Studierende des Bachelor-Studiengangs Tourismus Management finden auf dieser Seite sämtliche Informationen der Fakultät rund um das Praktikum.
Termine und Veranstaltungen
| Sommersemester 2013 |
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26.03.2013
| Praxissemester-Informationsveranstaltung ab 15:30 Uhr im Raum S 310 |
Ab ca. Mitte April bis Mo,13.05.13 | Online-Anmeldung für PBLV (Eingangs- und Abschlussblock). Anmeldung zusätzlich zur Prüfungsanmeldung notwendig über moodle
Zugangsschlüssel: Anmeldung |
| Bis Fr 14.06.13 | Abgabe des Praktikumsberichts (dieser Termin gilt für alle Studierenden, die im SoSe 13 am PBLV-Abschlussblock teilnehmen) bei Andrea Hübner Raum S119 oder per Post an die Fakultät |
| Mo 01.07.13 bis Fr 05.07.13 | Abschlussblock PBLV für Studierende, die ihr Praktikum im SoSe 13 im Inland absolvieren |
| Mo 22.07.13 bis Fr 26.07.13 | Einführungsblock PBLV Abschlussblock PBLV für Praktikanten, die das Praxissemester in vorhergehenden Semestern oder im SoSe 13 im Ausland absolviert haben |
| Do 25.07.13 | Spätester Termin zur Abgabe der Praktikumsverträge an der Fakultät 14 bei Andrea Hübner Raum S119 oder im Studierendensekretariat. Spätere Abgabe noch möglich bei Abteilung Prüfung u. Praktikum (anja.tripp@hm.edu) |
| Do 01.08.13 | Frühestmöglicher Beginn des Praktikums, d.h. ein früherer Beginn ist zwar möglich, doch erst von diesem Termin an zählt die absolvierte Praktikumszeit |
| Unmittelbar nach dem Praktikum | Abgabe des Zeugnisses der Ausbildungsstelle (in Kopie) in der Abteilung für Prüfung und Praktikum, Lothstraße 34, 80323 München |
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Praktikumssuche
Studierende müssen sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen. Dabei können sie die Jobbörse
der Fakultät nutzen; außerdem hängen aktuelle Stellenangebote an der Fakultät aus. Im International Office FK14 (S 115) können studentische Bewertungen von Praktikumsbetrieben und Praktikumsberichte aus früheren Semestern eingesehen werden.
Zusätzlich stehen unter moodle
(Zugangsschlüssel: Länderinfo) wertvolle Informationen von ehemaligen Praktikanten zu bestimmten Ländern rund um das Thema Praktikum und das Leben vor Ort in diesen Ländern zur Verfügung.
Anforderungen an Praktikumsstellen im Bachelor-Studium:
Ein Praktikumsplatz sollte den PraktikantInnen möglichst anspruchsvolle Aufgaben bieten. Als Orientierungshilfe kann der Ausbildungsplan für das zweite Semester im Diplom dienen.
So werden insbesondere Studenten mit Berufserfahrung diejenigen Ausbildungsplätze nachdrücklich empfohlen, die sie an echte Management-Aufgaben heranführen.
Beispiele:
- Marktanalyse und Public Relations oder
- Budgetierung und Finanzplanung für ein Hotel oder einen Reiseveranstalter
Als Mindestanforderung muss ein Praktikumsplatz einen guten Einblick in mindestens zwei, besser drei kaufmännische oder zumindest für die Reisebranche einschlägige Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens geben. Solche Praktika sind vor allem für StudentInnen, die noch keine nennenswerte Berufserfahrung haben und/oder ins fremdsprachige Ausland gehen wollen, akzeptabel.
Beispiele:
- Planung und Kalkulation von Reisen bei einem Reiseveranstalter
- Rezeption, Reservierung und Einkauf im Hotel
Nicht genehmigungsfähig sind Praktika, die sich auf einen einzigen Tätigkeitsbereich mit rein ausführender Tätigkeit beschränken.
Beispiele:
- 18 Wochen Bedienung im Hotel-Restaurant bzw. Service an der Poolbar
- 18 Wochen Housekeeping
Zulässige Ausbildungsbetriebe
Das Praktikum muss nicht zwingend in einem Unternehmen der Tourismus/Hospitalitybranche abgeleistet werden; auch Ausbildungsplätze mit kaufmännischer Orientierung in anderen Branchen können durch die Praktikantenbeauftragte genehmigt werden.
StudentInnen wird in jedem Fall empfohlen, den Praktikumsplatz daraufhin zu überprüfen, ob er im Hinblick auf ihre spätere Karriereplanung eine sinnvolle Ausbildung bietet.
Hinweis:
Zusätzlich Online-Anmeldung für den Einführungs-PBLV-Block und den Abschluss-PBLV-Block (siehe Fakultätshomepage, Studentenlogin, Anmeldung PBLV) notwendig. Termine der PBLV-Blöcke siehe Fakultätshomepage/Praxissemester
Für Studierende im Diplom-Studiengang:
Anforderungen an das 2. Praxissemester im Diplom
Zeitpunkt, Dauer, Voraussetzungen
Studierende des Bachelorstudiengangs:
Das Praktikum kann grundsätzlich im vierten oder fünften Studiensemester absolviert werden. Das Praktikum umfasst insgesamt einen zusammenhängenden Zeitraum von netto mindestens 18 Wochen ohne die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen. Wenn die Gesamtdauer des Praktikums diesen Mindestzeitraum überschreitet, so ist diese zusätzliche Praktikumszeit freiwillig und damit sozialversicherungspflichtig. Das Praxissemester ist ein wichtiger Bestandteil des Bachelorstudiums und kann daher auch bei mehrjähriger Praxiserfahrung oder Ausbildung nicht erlassen werden. Der frühestmögliche Beginn ist der Tag nach der Notenbekanntgabe.
Sie benötigen mindestens 45 ECTS zur Praktikumsanmeldung (d.h. bei Vertragsabgabe) und mindestens 70 ECTS zum Antritt des Praktikums. Hierbei bleiben ECTS-Kreditpunkte, die durch die Belegung allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer vor dem vierten Studiensemester erworben wurden, unberücksichtigt.
Hinweis: Die Vorrücksperre von 160 ECTS zur Anmeldung der Bachelorarbeit umfasst das absolvierte Praktikum sowie den Einführungs- als auch Abschluss-PBLV
Studierende des Diplomstudiengangs:
Das Praktikum wird in der Regel im dritten und im sechsten Studiensemester absolviert. Es umfasst insgesamt einen zusammenhängenden Zeitraum von netto mindestens 19 Wochen ohne die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen. Der frühestmögliche Beginn ist der Tag nach der Notenbekanntgabe.
Zum Eintritt in das zweite praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer die Diplom-Vorprüfung bestanden und das erste praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet hat.
Unter besonderen Voraussetzungen ist es auch möglich, das 2. Praxissemester erlassen zu bekommen, wenn bereits ausreichende Berufserfahrung vor Antritt des Studiums vorliegt. Genauere Informationen und Beratung erteilt dazu die Abteilung Prüfung und Praktikum. Studierende, die das 2. Praxissemester erlassen bekommen, müssen am Praxissemester-Abschlussblock (PBLV) teilnehmen.
Praktikumsvertrag
Der Praktikantenvertrag muss von der Hochschule genehmigt werden. Das Praktikum darf nicht ohne vorher durch die Hochschule unterschriebenen Vertrag angetreten werden. Während des Semesters unterschreibt die Praktikantenbeauftragte Prof. Dr. Bauer die Verträge. Studierende können entweder in die Sprechstunde kommen oder die Verträge zur Unterschrift im Studentensekretariat abgeben und dort wieder abholen. Während der vorlesungsfreien Zeit werden die Verträge in der Abteilung für Prüfung und Praktikum in der Lothstraße unterschrieben.
Bitte einen bereits vom Arbeitgeber und vom Studierenden unterschriebenen Vertrag in mindestens dreifacher Ausfertigung vorlegen (die Hochschule behält zwei Exemplare). Empfohlen wird die Verwendung der hochschuleigenen Vertragsvordrucke; firmeneigene Verträge sind ebenfalls zulässig, sofern sie auf deutsch oder englisch sind. Sollten Sie einen firmeneigenen Vertrag verwenden, bitte unbedingt die erste Seite der hochschuleigenen deutschen Vertragsvordrucke mit abgeben und darauf die fehlenden Informationen ergänzen (z.B. Ansprechpartner im Unternehmen, Bachelor oder Diplom, Einsatzgebiete etc.). Eine Unterschrift darauf ist dann nicht mehr notwendig.
Praktikumszeugnis
Nach Beendigung der praktischen Ausbildung muss den Studierenden ein Praktikantenzeugnis vom Praktikumsbetrieb ausgestellt werden. Das Zeugnis darf frühestens am letzten Tag der Ausbildung ausgestellt worden sein. Es können die bei der Abteilung Prüfung und Praktikum oder Sekretariat erhältlichen Zeugnisvordrucke (siehe auch Downloadmöglichkeit) verwendet werden. Eine Kopie des Praktikantenzeugnisses ist unverzüglich nach Beendigung des Praxissemesters der Abteilung Prüfung und Praktikum der Hochschule München zuzuleiten (nicht dem Sekretariat der Fakultät). Bitte fügen Sie keinesfalls Ihr Zeugnis dem Praktikumsbericht bei.
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (PBLV)
Der praktische Teil des Praxissemesters wird ergänzt durch zwei sogenannte praxisbegleitende Lehrveranstaltungen (PBLV). Diese dauern jeweils eine Woche (täglich von ca. 8:00 – 17 Uhr). Erst nach Abschluss der beiden PBLV-Blöcke (Einführung und Abschluss) gilt das Praxissemester als erfolgreich abgeschlossen und wird entsprechend in der Abteilung Prüfung und Praktikum registriert.
Bachelorstudierende erhalten jedoch bereits bei Ableisten des Einführungsblocks 4 ECTS, bei Einreichen des Praktikumszeugnis in der Abteilung Prüfung und Praktikum 22 ECTS und bei Ableisten des Abschlussblocks weitere 4 ECTS anerkannt.
Zeitpunkt:
Der Einführungsblock muss vor dem Praktikum absolviert werden, idealerweise im direkt vorhergehenden Semester.
Studierenden, die im Semester vor dem Praktikum im Ausland und zur PBLV-Zeit noch nicht wieder in München sind, wird empfohlen, den Eingangsblock um ein Semester vorzuziehen. So sollten beispielsweise Bachelor-Studenten, die im 3. Semester ein Auslands-Semester absolvieren und im 4. Semester ins Praktikum gehen wollen, den Eingangsblock schon zum Ende des 2. Semesters belegen. Das Vorziehen des PBLV-Blocks ist zulässig und muss nicht extra genehmigt werden.
Der Abschlussblock wird nach dem Praktikum oder währenddessen absolviert. Studierende im Inland können sich in der Regel von ihrem Arbeitgeber für diese Woche freistellen lassen und den Block damit während des Praktikums absolvieren. Diese Woche zählt allerdings nicht als Arbeitszeit.
Studierende, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren, besuchen den Abschlussblock in der Regel im darauf folgenden Semester.
Anmeldung:
Studierende melden sich über moodle
(Zugangsschlüssel: Anmeldung) unter Angabe von Einsatzort und Branche für die PBLV-Blöcke an. Diese Daten sind für die Gruppeneinteilung wichtig. Wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie Ihr Praktikum absolvieren werden, geben Sie bitte an, wo Sie wahrscheinlich hingehen werden und aktualisieren Sie diese Angaben, falls sich Änderungen ergeben.
Diese Anmeldung ist unabhängig von der so genannten Anmeldung zur „Praktikantenprüfung“ im Rahmen der Prüfungsanmeldung, welche die Abteilung Prüfung und Praktikum automatisch für alle Studierenden erledigt, d.h. die Online-Anmeldung (über Studenten-Login auf der FK14-Website) muss zusätzlich erfolgen.
Praktikumsbericht
Als Grundlage für die Leistungsbeurteilung wird von den Studierenden ein qualifizierter Bericht über das Praktikum verlangt. Genaue Informationen über Aufbau, Inhalt und Form kann den Richtlinien zur Ausarbeitung des Praktikumsberichts über das praktische Studiensemester entnommen werden, welche auch im Sekretariat ausliegen. Der Praktikumsbericht muss 2fach, jeweils mit einem ausgefüllten Deckblatt jeweils in einer abheftbaren Klarsichthülle sowie einem beschrifteten Datenträger (CD oder USB-Stick) bei Frau Hübner, Raum S 112 abgegeben oder per Post an die Fakultät geschickt werden.
Hinweise:
- Der Praktikumsbericht kann schon vor Abschluss des Praktikums angefertigt werden.
- Bei Nichteinhalten der Vorgaben zur Erstellung und der Formvorschriften zum Praktikumsbericht wird dieser nicht angenommen.
- Praktikumsberichte können nicht als Datei per Email abgegeben werden.
- Bitte geben Sie Ihren Bericht nur ab, wenn Sie den PBLV-Block tatsächlich ableisten (d.h. keine Berichte vorab einreichen).